Der Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. stellt in ihren Aktivitäten fest, dass hilfsbedürftige Personen oft an ihre Grenzen kommen und sich an den SmF wenden. Das sind meist Fälle, die eine schnelle Handlung benötigen. Da der SmF dazu keine finanziellen Möglichkeiten hat diese hilfebedürftigen Personen in ihrer Notsituation (Essen, Kleidung, Fahrtgeld) zu unterstützen, hat sich der Verein zu diesem Zweck zur Gründung eines Fonds entschieden.

SmF-Sadaka-Fonds ist eine Geldmittelbestand, die zweckgebunden als Rücklage innerhalb Vereinsvermögen gesammelt wird und ausschließlich zum Zweck „Hilfe für Bedürftige Menschen“ verwendet werden darf.

Wer ist berechtigt Geld aus dem Notfallfonds zu empfangen:

  1. Diejenigen, die Aufgrund aufenthaltsrechtliche Status nicht berechtigt sind soziale Leistungen vom Staat zu erhalten
  2. Diejenigen, die trotz Sozialhilfebezug in einer nicht vorhersehbaren Situation mittellos geblieben sind und bis sie Hilfen in Anspruch nehmen können dringend unterstützt werden müssen (kein Geld mehr, um für die Ernährung zu sorgen, bis ein Sozialhilfeempfang in die Wege geleitet wird)
  3. Reisende
  4. Studierende, die mittellos geblieben sind, aufgrund fehlender finanzieller Unterstützung